Über Artemest

Artemest Protection Plan

1. Definition und Art des Plans

Der Artemest Protection Plan (nachfolgend der „Plan") ist ein freiwilliges Kaufschutzprogramm, das von Artemest S.r.l. („Artemest") dem Kunden im Zusammenhang mit berechtigten Bestellungen auf artemest.com angeboten wird.

Der Plan ist kein Versicherungsprodukt und wird von keinem externen Versicherer gezeichnet. Er stellt eine vertragliche Verpflichtung von Artemest dar, die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannte verlängerte Bearbeitungsfrist für Reklamationen, Servicelevel und Abhilfemaßnahmen bereitzustellen.

2. Berechtigung und Aktivierung

Der Plan steht derzeit für berechtigte Bestellungen zur Verfügung, die auf artemest.com aufgegeben und an Adressen in Europa, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich versandt werden.

Die Teilnahme ist freiwillig; der Plan muss vom Kunden während des Checkout-Vorgangs ausgewählt werden, bevor die Zahlung für die Bestellung abgeschlossen ist. Sofern von Artemest nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann der Plan einer Bestellung nicht mehr hinzugefügt werden, nachdem die Zahlung abgeschlossen wurde.

Der Plan gilt nur für die Bestellung und die Produkte, für die er erworben wurde, und wird mit Abschluss des jeweiligen Kaufs wirksam.

3. Gebühr für den Plan

Die Gebühr für den Plan beträgt 2,5 % (zwei Komma fünf Prozent) des Kaufpreises der vom Plan abgedeckten Produkte, ausschließlich Versandkosten und anfallender Steuern.

Die Plangebühr ist nach Versand der Bestellung nicht erstattungsfähig. Storniert Artemest die Bestellung vor dem Versand, wird die Plangebühr zusammen mit dem für die stornierte Bestellung gezahlten Betrag erstattet.

4. Gewährte Schutzleistungen

Vorbehaltlich dieser Bedingungen erhält der Kunde, der den Plan erworben hat, folgende erweiterte Schutzleistungen:

a. das Recht, Artemest innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen ab dem bestätigten Liefertermin über ein nicht vertragsgemäßes Produkt zu informieren, anstelle der Standard-Meldefrist von 2 (zwei) Werktagen.

b. die Bestätigung des Eingangs der Reklamation wegen Nichtkonformität durch Artemest innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach deren Eingang;

c. die Bereitstellung eines Lösungsplans durch Artemest innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eingang der Reklamation wegen Nichtkonformität und aller von Artemest angemessen angeforderten klaren, vollständigen und angemessenen Nachweise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos des betroffenen Produkts, des gemeldeten Problems, der Innen- und Außenverpackung, des Liefernachweises (POD) oder eines gleichwertigen Empfangsbelegs, Rechnungen und aller weiteren von Artemest angemessen angeforderten Unterlagen.

d. bezieht sich eine akzeptierte Reklamation auf ein Produkt, das beschädigt wurde, verloren gegangen ist oder anderweitig für eine Abhilfemaßnahme im Rahmen des Plans in Betracht kommt, bestimmt Artemest nach eigenem Ermessen die am besten geeignete Abhilfemaßnahme unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des Problems, der technischen Machbarkeit, der Produktverfügbarkeit, der Verhältnismäßigkeit und aller sonstigen relevanten Umstände. Die gewählte Abhilfemaßnahme kann bestehen in:

- Reparatur oder Instandsetzung des betroffenen Produkts;

- teilweisem Ersatz des betroffenen Produkts oder einer oder mehrerer seiner Komponenten;

- vollständigem Ersatz des betroffenen Produkts;

- einer teilweisen Rückerstattung oder einem Einkaufsguthaben.

Stellt Artemest angemessen fest, dass keine der vorgenannten Abhilfemaßnahmen umgesetzt werden kann oder unter den gegebenen Umständen angemessen wäre, kann Artemest eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises des betroffenen Produkts vornehmen.

e. erfordert die gewählte Abhilfemaßnahme die Rückgabe des betroffenen Produkts oder einer seiner Komponenten, organisiert oder genehmigt Artemest die Rückgabe und trägt die damit verbundenen Versandkosten. Der Kunde hat das Produkt unter Verwendung sämtlicher originaler Innen- und Außenverpackungsmaterialien, einschließlich etwaiger Kisten, die gemäß diesen Planbedingungen aufbewahrt wurden, für die Abholung vorzubereiten. Ist die Originalverpackung oder -kiste nicht mehr verfügbar, ist der Kunde auf eigene Kosten dafür verantwortlich, das Produkt in einem Standard, der der von Artemest verwendeten Originalverpackung entspricht, neu zu verpacken und gegebenenfalls neu zu verkisten. Auf Anfrage kann Artemest angemessene Hinweise zu geeigneten Verpackungs- oder Verkistungsdienstleistern geben, haftet jedoch nicht für die von solchen Dritten erbrachten Leistungen. Artemest trägt außerdem die Versandkosten für jedes reparierte, ersetzte oder teilweise ersetzte Produkt oder jede entsprechende Komponente, die im Rahmen der genehmigten Abhilfemaßnahme geliefert wird.

f. für berechtigte B2B-Kunden in den Vereinigten Staaten wird die Frist für Rücksendeanträge auf 14 (vierzehn) Kalendertage ab Lieferung verlängert, anstelle der Standardfrist von 7 (sieben) Kalendertagen, vorbehaltlich der geltenden Rückgabebedingungen.

Bis Artemest die genehmigte Abhilfemaßnahme mitgeteilt und den Kunden ausdrücklich zu einem anderen Vorgehen ermächtigt hat, hat der Kunde das betroffene Produkt zusammen mit sämtlichen originalen Verpackungsmaterialien (einschließlich Innen- und Außenverpackung) in im Wesentlichen demselben Zustand aufzubewahren wie zum Zeitpunkt der Feststellung des Problems. Der Kunde darf das betroffene Produkt oder dessen Verpackung ohne vorherige schriftliche Anweisung von Artemest nicht bewegen, zurücksenden, entsorgen oder anderweitig verändern. Ist an der Reklamation ein Transportunternehmen, ein Versicherer oder ein anderer an der Bewertung oder Abwicklung beteiligter Dritter beteiligt, dürfen solche Anweisungen erst erteilt werden, nachdem die entsprechende Genehmigung oder Freigabe eingeholt wurde.

Der Plan verleiht dem Kunden kein Recht, eine bestimmte Abhilfemaßnahme zu verlangen. Die Bestimmung der geeigneten Abhilfemaßnahme verbleibt im alleinigen Ermessen von Artemest, vorbehaltlich der zwingenden Rechte des Kunden nach geltendem Recht.

5. Nicht vertragsgemäße Produkte und Gewährleistungsansprüche

Im Sinne des Plans sind nicht vertragsgemäße Produkte Produkte, die:

a. in Verpackungen oder Kisten geliefert werden, die sichtbare Anzeichen von Beschädigung oder Manipulation aufweisen;

b. beschädigt geliefert werden;

c. mit fehlenden Teilen oder Zubehör geliefert werden; oder

d. defekt oder anderweitig nicht vertragsgemäß im Hinblick auf die betreffende Bestellung geliefert werden.

Reklamationen wegen nicht vertragsgemäßer Produkte müssen gemäß diesen Planbedingungen und innerhalb der hierin vorgesehenen anwendbaren Meldefrist eingereicht werden.

Gewährleistungsansprüche betreffen Material-, Konstruktions-, Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler eines Produkts, die während der jeweils geltenden Gewährleistungsfrist auftreten, und unterliegen weiterhin den Gewährleistungsbedingungen, -beschränkungen und -ausschlüssen der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Gewerbekunden von Artemest.

Zur Klarstellung: Der Plan verlängert die für nicht vertragsgemäße Produkte geltende Meldefrist, ändert oder verlängert jedoch nicht die geltende Gewährleistungsfrist oder die Bedingungen für Gewährleistungsansprüche.

6. Ausschlüsse

Der Plan gilt nicht für, und Artemest ist zu keiner Abhilfemaßnahme verpflichtet in Bezug auf:

a. Ansprüche wegen Beschädigung oder Verlust, wenn die Außenverpackung oder Kiste zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbare Anzeichen von Beschädigung, Manipulation oder anderen Unregelmäßigkeiten aufweist und dieser Zustand nicht vom Kunden (oder seinem bevollmächtigten Vertreter) ausdrücklich auf dem Liefernachweis (POD) oder einem gleichwertigen Empfangsbeleg vor Annahme der Lieferung vermerkt wurde;

b. Reklamationen wegen Nichtkonformität, die mehr als 5 (fünf) Kalendertage nach dem bestätigten Liefertermin eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Produkt als vollständig geprüft, angenommen und vertragsgemäß, und es wird danach keine Reklamation wegen Nichtkonformität mehr im Rahmen des Plans akzeptiert.

c. Reklamationen wegen Nichtkonformität in Bezug auf ein Produkt, das an ein Lager, eine Lagereinrichtung, ein Konsolidierungszentrum oder eine andere Empfangseinrichtung geliefert wurde, es sei denn, das Produkt wurde dort innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen nach Lieferung ausgepackt und geprüft und Artemest wurde innerhalb desselben Zeitraums gemäß diesen Planbedingungen benachrichtigt.

d. Ansprüche, die nicht angemessen bewertet werden können, weil der Kunde die von Artemest angemessen angeforderten Informationen oder Nachweise nicht bereitgestellt oder anderweitig gegen die in diesen Bedingungen festgelegten Pflichten des Kunden verstoßen hat;

e. Schäden, Mängel, Verschlechterungen oder sonstige Probleme, die entstehen, nachdem das Produkt ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Artemest von der mit Artemest vereinbarten Lieferadresse entfernt wurde, oder die auf unsachgemäße Handhabung, Bewegung, Positionierung, Installation, Montage, Lagerung, Reinigung, Wartung, Missbrauch, Vernachlässigung, Änderung, Reparatur, Instandsetzung oder sonstige nach der Lieferung vom Kunden oder einem Dritten vorgenommene Veränderung zurückzuführen sind;

f. Produkte, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Artemest verändert, repariert, instandgesetzt oder anderweitig geändert wurden;

g. natürliche Eigenschaften und ästhetische Abweichungen, die handgefertigten oder handwerklichen Produkten innewohnen, einschließlich Abweichungen bei Farbe, Farbton, Textur, Maserung, Äderung, Abmessungen, Oberfläche oder ähnlichen Eigenschaften, die keinen Mangel oder Schaden darstellen;

h. Lieferverzögerungen, Zollverzögerungen, Zollkontrollen oder -zurückhaltungen oder andere transport- oder logistikbedingte Verzögerungen, die nicht zum bestätigten Verlust des betroffenen Produkts führen;

i. indirekte, beiläufige, Folge-, besondere oder wirtschaftliche Schäden jeglicher Art, einschließlich Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Kosten Dritter, außer soweit eine solche Beschränkung nach geltendem Recht unzulässig ist.

7. Transport- und Logistikdienstleister

Artemest verpflichtet sich, den Kunden während des gesamten Liefer- und Reklamationsprozesses zu unterstützen, und wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sich mit Transportunternehmen, Kurieren, Spediteuren, Zollbehörden, Lagerbetreibern und anderen an der Versendung der Produkte beteiligten externen Logistikdienstleistern abzustimmen.

Bestimmte Aspekte des Transports und der Lieferung, einschließlich des Transportunternehmensbetriebs, der Zollverfahren, der Terminplanung und anderer logistischer Tätigkeiten, werden von unabhängigen Dritten durchgeführt und liegen daher außerhalb der unmittelbaren betrieblichen Kontrolle von Artemest. Infolgedessen erstreckt sich der Protection Plan nicht auf Verzögerungen oder andere betriebliche Ereignisse, die ausschließlich solchen Dritten zuzurechnen sind, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen.

Diese Klausel berührt nicht die Verpflichtung von Artemest, berechtigte Ansprüche zu prüfen und, sofern zutreffend, die im Rahmen des Plans verfügbaren Schutzleistungen und Abhilfemaßnahmen bereitzustellen.

8. Reklamationsverfahren

Um eine Reklamation wegen Nichtkonformität im Rahmen des Plans einzureichen, muss der Kunde den Artemest-Kundendienst innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen ab dem bestätigten Liefertermin unter care@artemest.com benachrichtigen.

Die Reklamation muss, soweit zutreffend, Folgendes enthalten:

a. die betreffende Bestellnummer;

b. eine klare Beschreibung des gemeldeten Problems;

c. eindeutige Foto- und/oder Videonachweise, die das/die betroffene(n) Produkt(e), das gemeldete Problem sowie die Innen- und Außenverpackungsmaterialien zeigen. Werden mehr als ein Produkt oder eine Komponente als betroffen gemeldet, sollen die Nachweise, soweit angemessen möglich, Bilder enthalten, die alle betroffenen Produkte oder Komponenten gemeinsam zeigen, zusätzlich zu Nahaufnahmen der einzelnen Probleme, damit die Anzahl und Identität der betroffenen Produkte eindeutig überprüft werden können;

d. den Liefernachweis (POD) oder andere Lieferunterlagen, sofern verfügbar; und

e. alle weiteren von Artemest zur Bewertung der Reklamation angemessen angeforderten Informationen oder Nachweise.

Weisen die Außenverpackung, die Kiste oder andere externe Verpackungsmaterialien bei Lieferung sichtbare Anzeichen von Beschädigung, Manipulation oder anderen Unregelmäßigkeiten auf, hat der Kunde (oder sein bevollmächtigter Vertreter) vor Annahme der Lieferung einen konkreten schriftlichen Vorbehalt auf dem Liefernachweis (POD) oder einem gleichwertigen Empfangsbeleg zu vermerken. Andernfalls gilt die Sendung als angenommen, was zur Ablehnung der Reklamation oder zu deren Ausschluss vom Versicherungsschutz im Rahmen des Plans führen kann.

Nach Einreichung der Reklamation hat der Kunde das betroffene Produkt zusammen mit sämtlichen originalen Innen- und Außenverpackungsmaterialien aufzubewahren und darf das Produkt nicht zurücksenden, entsorgen, reparieren, verändern oder anderweitig bewegen, außer gemäß den schriftlichen Anweisungen von Artemest. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, bis Artemest die genehmigte Abhilfemaßnahme mitgeteilt hat und, sofern zutreffend, ein an der Bewertung oder Abwicklung beteiligtes Transportunternehmen, Versicherer oder anderer Dritter die Rücksendung, Bewegung oder Entsorgung des Produkts genehmigt hat.

Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Artemest keine Dritten beauftragen oder Kosten für Reparatur, Instandsetzung, Installation, Entfernung, Transport, Lagerung, Inspektion, Entsorgung oder ähnliche Kosten im Zusammenhang mit einer Reklamation wegen Nichtkonformität in der Erwartung einer Erstattung durch Artemest verursachen. Jede Erstattung solcher Kosten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Artemest. Wird eine Erstattung genehmigt, ist sie auf Kosten beschränkt, die Artemest als angemessen, notwendig und verhältnismäßig zur genehmigten Abhilfemaßnahme erachtet, und darf den ursprünglichen Kaufpreis des betroffenen Produkts nicht übersteigen, sofern Artemest nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Erfordert die Bewertung der Reklamation die Einbeziehung eines Transportunternehmens, Versicherers, Sachverständigen oder anderen Dritten oder eine persönliche Inspektion des Produkts, hängt der Zeitpunkt dieser Bewertung und etwaiger damit verbundener Genehmigungen von der Verfügbarkeit und den Verfahren des jeweiligen Dritten ab. Artemest wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Prozess zu erleichtern und zu beschleunigen, hat jedoch keine Kontrolle über den Zeitpunkt einer Bewertung, Inspektion oder Entscheidung eines Dritten und kann diesen nicht garantieren. Dementsprechend ist Artemest nicht verantwortlich für Lager-, Einlagerungs-, Handhabungs- oder ähnliche Kosten, die während dieses Zeitraums entstehen, und trägt diese nicht, sofern von Artemest nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

Artemest bestätigt den Eingang der Reklamation innerhalb von 2 (zwei) Werktagen.

Sobald Artemest alle zur Bewertung der Reklamation angemessen erforderlichen Informationen und Nachweise erhalten hat, stellt Artemest dem Kunden innerhalb von 5 (fünf) Werktagen einen Lösungsplan zur Verfügung.

Der Lösungsplan benennt die von Artemest gewählte Abhilfemaßnahme und skizziert, soweit angemessen möglich, die wesentlichen Schritte und den voraussichtlichen Zeitrahmen für deren Umsetzung. Die für die Durchführung der gewählten Abhilfemaßnahme erforderliche Zeit kann je nach Art des Problems, technischer Machbarkeit, Produktverfügbarkeit, handwerklichen Produktionsplänen, Logistik und sonstigen relevanten Umständen variieren.

9. Umsetzung der gewählten Abhilfemaßnahme

Nach Mitteilung des Lösungsplans und Abschluss etwaiger erforderlicher Inspektionen, Bewertungen oder Genehmigungen Dritter setzt Artemest die gewählte Abhilfemaßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens um, unter Berücksichtigung der Art des Produkts, der genehmigten Abhilfemaßnahme, der technischen Machbarkeit, der Produktverfügbarkeit, handwerklicher Produktionspläne, der Logistik und sonstiger relevanter Umstände.

Besteht die gewählte Abhilfemaßnahme in der Reparatur, Instandsetzung oder dem Ersatz des betroffenen Produkts ganz oder teilweise, unternimmt Artemest wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um diese Abhilfemaßnahme so zügig wie angemessen möglich abzuschließen.

Besteht die gewählte Abhilfemaßnahme in einem Ersatz und ist das Originalprodukt oder die Originalkomponente nicht mehr verfügbar, kann Artemest eine geeignete Alternative vorschlagen, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Kunden.

Stellt Artemest angemessen fest, dass keine der im Rahmen des Plans vorgesehenen Abhilfemaßnahmen umgesetzt werden kann, kann Artemest als letztes Mittel eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises des betroffenen Produkts vornehmen. In diesem Fall wird auch die Gebühr für den Protection Plan erstattet.

10. Verhältnis zu gesetzlichen Rechten

Der Plan wird als zusätzlicher vertraglicher Vorteil angeboten und steht unabhängig von zwingenden gesetzlichen Rechten oder Abhilfemaßnahmen, die dem Kunden nach geltendem Recht zustehen; er beschränkt, schließt diese nicht aus und ersetzt sie nicht.

Keine Bestimmung dieser Bedingungen ist so auszulegen, dass sie ein Recht oder eine Abhilfemaßnahme ausschließt oder einschränkt, das/die rechtlich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Soweit eine Bestimmung dieser Bedingungen mit einer zwingenden Vorschrift des geltenden Rechts in Konflikt steht, geht diese zwingende Vorschrift vor, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.

11. Anwendbares Recht und geltende Bedingungen

Der Plan unterliegt den Bestimmungen zum anwendbaren Recht, zur Streitbeilegung und zum Gerichtsstand, die in den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Gewerbekunden von Artemest festgelegt sind, je nachdem, welche für die Bestellung des Kunden gelten.

Sofern in diesen Planbedingungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen, unterliegen alle hierin nicht geregelten Angelegenheiten weiterhin den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Gewerbekunden.